Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Firma Kerazo Inh. Falko Kunze e.K. ist auf all ihren Webseiten und auf den Plattformen, auf denen sie vertreten ist, bemüht, diese barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlagen hierfür sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Sächsische Inklusionsgesetz (SächsInklusG), das Sächsische E-Government-Gesetz (SächsEGovG) sowie das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG).
Maßstab für die Barrierefreiheit sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG – Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 auf Level AA, wie sie als W3C-Empfehlung (Webstandard) veröffentlicht wurden (Kriterien der europäischen Norm EN 301 549, Version 3.2.1), sowie die weiterentwickelte BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).
Die Webseite basiert auf einer zentralen technischen Codebasis, die bereits mehrfach geprüft und an die Anforderungen der Barrierefreiheit angepasst wurde.
Haben Sie noch bestehende Barrieren entdeckt?
Teilen Sie uns diese gern mit, damit wir aktiv werden können. Idealerweise benennen Sie eine konkrete Seite (inkl. URL), auf der das Problem auftritt, sowie Ihre Browser-Version (z. B. Firefox, Chrome, Safari) und Ihr Betriebssystem (z. B. macOS, Windows, iOS, Android).
Folgende Kontaktmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
Telefon: 034202 9962-0
E-Mail: info@bunzlauerkeramik.com
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach vier Wochen keine (zufriedenstellende) Antwort gegeben haben, können Sie sich bei der Durchsetzungsstelle des Bundeslands beschweren:
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: 035156410713
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de/
Die Schlichtungsstelle soll Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und den Absendern der Web-Inhalte beilegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.